Während sich der Bürger höchstens an der Kasse über die Umsatzsteuer ärgert, sonst aber nichts weiter damit zu tun hat, sieht das für Unternehmen ganz anders aus. Denn hier führt der Fiskus ein hartes Regiment und läßt nichts anbrennen.

Sowie Sie ein Unternehmen beim Finanzamt anmelden, bekommen Sie eine Steuernummer für die Umsatzsteuererklärung zugeteilt und wenn Umsätze getätigt werden, ist dann auch schon schnell die Umsatzsteuervoranmeldung fällig. Der folgende Text handelt von den Fristen rund um dieses Thema. .

Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland entgeltlich im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Dazu zählen zum Beispiel der Verkauf von Waren oder das Erbringen von Leistungen (etwa ein Steuerberater). Auch der Verkauf von Anlagevermögen unterliegt der Umsatzsteuer. Das daraus erzielte Entgelt wird als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer herangezogen. Die in Ihrer Rechnung angegebene Umsatzsteuer müssen Sie an das Finanzamt abführen. Anders verhält es sich bei Lieferungen und Leistungen, die ein anderes Unternehmen für Ihr Unternehmen erbringt. Hier bekommen Sie die Steuer vom Finanzamt zurückerstattet. Diese Steuer nennt sich Vorsteuer.

Unternehmer mit einer Steuerschuld zwischen 1000,- und 7500,- € im vergangenen Jahr müssen jeweils am Ende eines Quartals eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ab einer Steuerschuld von über 7500,- € ist diese Voranmeldung monatlich abzugeben. Lag Ihre Umsatzsteuerschuld unter 1000,- €, brauchen Sie keine Voranmeldung einzureichen. Hilfreich ist dabei vielen ein online Umsatzsteuer Rechner, die gratis im Internet zur Verfügung stehen. 

Das Finanzamt kennt kein Pardon
Zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung sind alle Unternehmer verpflichtet. Auch wenn Sie keine Voranmeldung ans Finanzamt abgegeben haben, müssen Sie bis zum 31.05 des Folgejahres eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Darin ermittel Sie ebenso wie bei den Voranmeldungen einen Saldo von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Daraus ergibt sich Ihre Steuerschuld oder Ihre Steuererstattung.

Einen Bescheid zu Ihrer Umsatzsteuererklärung gibt es nicht. Eventuell erhalten Sie vom Finanzamt eine Mitteilung, dass Ihre Erklärung in Ordnung ist. Wer die Fristen verpaßt muß schnell mit einem blauen Brief vom Finanzamt rechnen. Denn das Finanzamt hat große Datenbanken und merkt sofort wenn die UST-Voranmeldung nicht eingegangen ist.